23.06.2008 / Österreich

Hilfe für gefährdete Ökostromanlagen

Nach Genehmigung der EU soll noch diese Woche eine Sonderförderung für Strom aus Biogas und flüssiger Biomasse beschlossen werden

„Die stark gestiegenen Rohstoffpreise haben sich zu einer enormen Belastung für die Betreiber von Ökostromanlagen entwickelt. Dank des Einsatzes von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat die EU jetzt die Auszahlung der von der Bundesregierung beschlossenen Sonderförderung für Strom aus Biogas oder flüssiger Biomasse in der Höhe von vier Cent je Kilowattstunde genehmigt. Das ist ein wichtiges Signal für die Produzenten erneuerbarer Energie und ihre wirtschaftliche Absicherung.“ Das erklärte Umweltminister Josef Pröll in einer ersten Reaktion auf die vor wenigen Tagen in Brüssel getroffene Entscheidung.

Für Förderanträge ist drei Monate lang Zeit

Laut Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll die für die Auszahlung der Sonderförderung notwendige Verordnung noch in dieser Woche erlassen werden. Anträge können demnach ab kommender Woche gestellt werden. Mit der Auszahlung sei dann binnen eines Monats zu rechnen. Berücksichtigt werden alle Anträge, die binnen drei Monaten ab Erlassung der Verordnung bei der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) eingebracht wurden.

Quelle: Lebensministerium