17.06.2008 / EU & International

EU verabschiedet neue Abfallrichtlinie

Abfälle als Rohstoffe effizienter nutzen: Bis 2020 soll die Hälfte von Papier, Metall und Glas recycelt werden

Das Europäische Parlament verabschiedete heute in zweiter Lesung eine überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie. Eine hohe Recyclingquote sowie Abfallvermeidung und Wiederverwendung bilden ihren Schwerpunkt, so der Umweltsprecher des ÖVP-Europaclubs, Dr. Richard Seeber. In der neuen Richtlinie werden auch Definitionen und Grundregeln festgelegt, die für die alle EU Bestimmungen im Abfallbereich gelten werden.

In Europa werden jedes Jahr mehr als 1,8 Mrd. Tonnen Abfall produziert. Die Abfallmenge steigt schneller als das BIP und europaweit werden weniger als ein Drittel des Abfalls recycelt. In einigen Mitgliedstaaten werden 90 % der Siedlungsabfälle auf Deponien verbracht, in anderen nur 10 %. Europaweit gelten nach dem heutigen Beschluss einheitlich folgende Richtlinien:

  • Bis 2020 sollen 50 % von Papier, Metall und Glas aus Hausmüll und ähnlichen Abfallströmen wieder verwendet oder recycelt werden
  • Bis 2020 sollen 70 % der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle wieder verwendet oder recycelt werden.

Abfallvermeidung reduziert auch die Treibhausgase

Diese Werte sollen eine funktionierende, umwelt- und klimagerechte Abfallbewirtschaftung in ganz Europa ermöglichen. Durch die verstärkte Nutzung von Abfall als Rohstoff wird ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet. Allein eine konsequente Abkehr von der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle hätte in den "alten" EU- Mitgliedstaaten ein Reduktionspotenzial von rund 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.

Fünf-Stufen Hierarchie

Erreicht werden sollen die Ziele durch die konsequente Anwendung einer Behandlungs-Hierarchie: An erster Stelle steht die Abfallvermeidung gefolgt von Wiederverwendung, Recycling und der sonstigen Verwertung und als letztmögliche Option die Abfallbeseitigung. Die Verbrennung fester Siedlungsabfälle wurde übrigens - nach langer Diskussion - in den Bereich Verwertung eingestuft, da sie eine gewisse Energieeffizienz gewährleistet. Dies soll jedoch nur für besonders effiziente Verbrennungsanlagen gelten, ansonsten wird Müllverbrennung der Abfallbeseitigung zugeordnet.

KD

Quelle: Aussendung des Europäischen Parlaments